Gregor Gysi dankte dem Thüringer Spitzenkandidaten für dessen Kampf gegen Geheimdienstschnüffeleien Perfektes Timing: Kurz vor einer Buchvorstellung über die Bespitzelung Bodo Ramelows durch den Verfassungsschutz, ordnete das Kölner Verwaltungsgericht die Löschung der Akte Gysi an.
Das passte: Soeben hatten die Medien gemeldet, dass der Verfassungsschutz nach einem Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts die Personenakte über Gregor Gysi löschen muss. Wenig später trat Gysi in Weimar als Laudator bei der Präsentation des Buches »Ein gewisser Herr Ramelow« auf. Das mit Gysis Vorwort versehene Werk des Autos Stefan Wogawa beschreibt ausführlich, lebendig und spannend, wie der Abgeordnete und Spitzenkandidat der Linkspartei im aktuellen Thüringer Landtagswahlkampf über drei Jahrzehnte bespitzelt wurde und sich dagegen zur Wehr setzte.
»Meinen heutigen Erfolg verdanke ich in gewisser Weise Bodo Ramelow. Er hatte die Kraft und Geduld, alle vier Instanzen zu durchschreiten. Das Bundesverfassungsgericht gab ihm Recht«, lobte Gysi Ramelows hartnäckigen Einsatz. Dieser war von Erfolg gekrönt, als das Bundesverfassungsgericht im Herbst 2013 Ramelows geheimdienstliche Beobachtung für unzulässig erklärte. Jahrelang hätten staatliche Instanzen die Überwachung von Abgeordneten der Linkspartei mit der »irrwitzigen Argumentation« gerechtfertigt, man müsse »führende Kräfte in Partei und Fraktion beobachten, um zu wissen, ob Extremisten auf sie Einfluss gewinnen«, so Gysi. Tatsächlich habe die Überwachung die Partei benachteiligt, ihren Ruf geschädigt und ihre Entwicklung stark gehemmt. Vor allem in Bayern habe die Angst vor negativen Konsequenzen etliche Menschen von einem Beitritt oder einer Kandidatur bei Kommunalwahlen abgehalten. »Dort müssen Bewerber für den Öffentlichen Dienst in einem Formular immer noch angeben, ob sie früher Mitglied des Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter der DDR gewesen sind«, kritisierte Gysi.
»Das alles ist nichts Schönes, aber letztlich eine Geschichte mit Happy End«, brachte es Buchautor Stefan Wogawa auf den Punkt. »Eine juristische Ohrfeige für das Bundesverwaltungsgericht«, das drei Jahre zuvor, im Sommer 2010, in einem »Schandurteil« die Überwachung für verhältnismäßig und angemessen gehalten und damit die Urteile der Vorinstanzen aufgehoben hatte.
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